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Nicht bestandene MPU

10. Februar 2011 18:31 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


22:56

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne hätte ich zu folgendem Sachverhalt eine Auskunft.

Der Führerschein meines Sohnes wurde vor 10 Monaten aufgrund einer Alkoholfahrt eingezogen (1,19 Promille). Im Januar 2011 ordnete die Führerscheinstelle auch aufgrund einiger vorangegangener Geschwindigkeitsüberschreitungen eine MPU an. Das Bestehen der MPU ist Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Die MPU wurde nicht bestanden das Ergebnis an meinen Sohn gesandt. Der Führerscheinstelle wurden die Unterlagen zurück gesandt. Als Ergebnis der MPU wurde eine Verkehrspsychologische Maßnahme unter Aufsicht eines Diplom Psychologen angeordnet. Die Teilnahme an dieser ist Voraussetzung für eine neue Begutachtung durch das Medizinisch Psychologische Institut. Meine Frage nun an Sie.
Wie geht man nun am besten weiter vor insbesondere auch gegenüber der Führerscheinstelle.

Mit freundlichen Grüßen

10. Februar 2011 | 19:33

Antwort

von


(280)
Ruwerer Straße 29
54292 Trier
Tel: 06514628376
Web: https://www.zimmlinghaus.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Meiner Einschätzung nach wird Ihrem Sohn hier zunächst nichts anderes übrigbleiben als der verkehrspsychologischen Maßnahme zuzustimmen und anschließend die MPU ein zweites Mal anzutreten.

Bedenken Sie, dass die MPU nicht zu Unrecht den Ruf hat schwer zu bestehen zu sein. Dass man hier also einmal durchfällt, ist durchaus nichts Ungewöhnliches. Die Möglichkeiten, gegen das negative Ergebnis rechtlich vorzugehen, sind bewusst extrem gering, ansonsten wäre hier einer Klageflut Tür und Tor geöffnet.

Eine Möglichkeit gegen das negative Ergebnis vorzugehen würde ich nur sehen, wenn man einen Verfahrensfehler bei der MPU nachweisen könnte. Die Chancen sind aber auch hier als sehr gering anzusehen, das Prozessrisiko darf also nicht unterschätzt werden. Zudem dauert ein solches Verfahren im Regelfall deutlich länger als eine zweite MPU.

Ich rate Ihrem Sohn zu folgendem Vorgehen: Er sollte sich das Gutachten nehmen und sich mit einem externen Psychologen zusammensetzen, der dieses Gutachten mit ihm besprechen wird und ihn auch dahingehend beraten kann, wie er sich bei einer zweiten MPU möglichst günstig verhalten sollte.
Wenn Ihr Sohn den nächsten Auftrag zur Begutachtung erteilt, sollte er die Zustimmung zur Weiterleitung des Gutachtens von der MPU-Stelle an die Führerscheinbehörde verweigern.
Er sollte darauf bestehen, dass er selbst das Gutachten erhält, da er ansonsten Gefahr läuft, dass dieses Gutachten ständig in den Akten der Behörde bleibt. Die Behörde wird vermutlich die Herausgabe des Gutachtens verlangen wollen, rechtlich erzwingen können sie dies jedoch nicht. Besonders wichtig ist dies, wenn das MPU-Gutachten nochmals negativ sein sollte. In diesem Fall ist es ratsam, den Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins zurückzunehmen. Damit endet dann das Verfahren zur Erteilung der Fahrerlaubnis. Dann wird auch die Führerscheinbehörde nicht weiter versuchen die Herausgabe des Gutachtens zu verlangen. Somit wäre zumindest verhindert, dass das zweite MPU-Gutachten ständig in den Akten der Behörde bleibt.

Ich bedaure, Ihnen hier keine günstigere Auskunft geben zu können. Abgesehen von einem nachweisbaren Verfahrensfehler ist es aber wie bereits erwähnt sehr, sehr schwierig, hier gegen das Gutachten vorzugehen. Der schnellere Weg wäre in jedem Fall die Teilnahme an der verkehrspychologischen Maßnahme, um anschließend nochmals an der MPU teilzunehmen.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste, überschlägige Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Informationen hinzugefügt, weggelassen oder unklar dargestellt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen.

Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 10. Februar 2011 | 20:11

Hallo Herr Zimmlinghaus,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Nur noch einmal zur Sicherheit.
Die Füherschein Behörde möchte von uns wissen wie wir weiter vorgehen.(Das erste Gutachten hat die Behörde auch nicht. Nur wir). Wenn ich sie richtig verstanden habe lassen wir die Füherschein Behörde jetzt erstmal "links liegen" er macht die Beratung mit den Psychologen und geht dann zur Behörde und erteilt den Auftrag zur erneuten Begutachtung. Sollte dies beim 2. mal wieder schief gehen wird er den Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins erstmal zurück ziehen. Wie lang???

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Februar 2011 | 22:56

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Wie gesagt, Ihr Sohn sollte der behördlichen Anordnung zunächst Folge leisten und die verkehrspsychologische Maßnahme durchführen. Zur Vorbereitung auf ein erneutes MPU-Gutachten empfiehlt sich zudem die weitere Beratung durch einen externen Verkehrspsychologen.

Sollte sodann auch die erneute Begutachtung negativ ausfallen, sollten Sie dafür sorgen, dass der Führerscheinstelle das Ergebnis nicht mitgeteilt wird. Stattdessen sollten Ihr Sohn den Antrag auf Neuerteilung zurücknehmen, und zwar so lange, bis er fit für ein neues Gutachten ist. Es gibt diesbezüglich keine Sperrfrist, allerdings benötigt man sicherlich Zeit, um eine neue MPU bestehen zu können.

Ich wünsche Ihrem Sohn nochmals viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt

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