Rücktritt von einem gebuchten Training
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Die Anmeldung erfolgte per Online-Formular im Internet. ... Allerdings frage ich mich, ob es rechtens ist, dass der Veranstalter die gesamte Teilnahmegebühr einbehält, zumal es sich um einen online abgeschlossenen Vertrag handelt.