Kündigung Beratervertrag - Kann ich Schadensersatz verlangen?
vom 29.8.2008
40 €
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Sollten die vereinbarten Leistungen nicht zur beiderseitigen Zufriedenheit erbracht und/oder das Vertrauen nicht mehr gewährleistet sein, haben beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende - frühestens jedoch zum 01.07.2008 zu kündigen. ... M.E. ist die Kündigung meines Vertrages nicht rechtswirksam / rechtswidrig, da die angegebene Begründung in meinem Vertrag so überhaupt nicht vereinbart wurde. ... Nachdem ich alles gefunden hatte, haben die Gesellschafter eine Standortentscheidung nicht durchgeführt, 4 Wochen später wurde ich eingeladen und man erklärte mir, dass man kein Vertrauen mehr zum polnischen Personal hat und ich solle neues Führungspersonal suchen. 2 Stunden nach dem Gespräch hatte ich die schriftliche Kündigung meines freien Beratervertrages auf dem Tisch.