Verzicht auf die Einhaltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
vom 1.10.2015
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In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Abgabe der Erklärung. (9) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb eines Monats nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben. (10) Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 12 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht.