Autokauf Verzug Händler
vom 8.9.2023
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Kotflügel neu Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung neu Stossdämpfer vorne rechts und hinten links neu Kupplung neu Zahnriemen und Wasserpumpe neu Stossdämpfer Heckklappe neu Lüftungsbuchse im Fond neu Kofferraumklappenabdeckung neu Service neu In meinem Beisein hat der Verkäufer das „unverbindlich" beim Lieferdatum handschriftlich auf „verbindlich" korrigiert und wir haben den Vertrag unterschrieben und als verbindliches Lieferdatum den 26.7.2023 abgemacht. ... Danach habe ich mich aber dazu entschieden vom Kaufvertrag zurück zu treten, da auch beim erneuten Abholdatum am 19.8 immer noch kein TÜV Bericht vorlag und der Verkäufer auch keinen Ersatz besorgen konnte. ... Nun zur Frage: Inwiefern bin ich im Recht, vom Kaufvertrag zurück zu treten?