Kaufvertrag Eigentumswohnung -- EILT
vom 26.3.2021
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Klein / Jülich
Der Verkäufer wird im folgenden Kaufvertrag Entwurf als X dargestellt. ... Die Vertragsparteien erklären, dass sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind. ... Die Notarin hat den Käufer insofern angeraten, sich durch Einsichtnahme in die vom Verwalter zu führende Beschlusssammlung der Eigentümergemeinschaft über den Inhalt gefasster Beschlüsse zu informieren. (4)Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, ihn als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ab Besitzübergang zu vertreten, insbesondere ist er zur Stimmabgabe bei allen Wohnungseigentümerversammlungen berechtigt.