Hallo, ich als Auszubildende im 1. Lehrjahr, wohne zur Untermiete mit meiner Mitbewohnerin (Hauptmieterin) zusammen. Ich habe ihr am 5.5.14 mit einer Dreimonatsfrist gekündigt.
Meine Frau wird sich von mir scheiden lassen, der Termin wird im Januar sein. Wir leben im Trennungsjahr. Sie wird nun die gemeinsame Wohnung verlassen, für die wir gemeinsam einen befristeten Mietvertrag, dieser läuft noch bis Februar 2014, unterschrieben haben.
Zum Sachverhalt: Ich wohne seit 01.11.04 bei einer Bekannten zur Untermiete, sie ist Hauptmieterin. Wir haben keinen Vertrag abgeschlossen, die Untermiete ist aber bei den Haupt - Vermietern von Anfang an bekannt. Jetzt hat sie mir am 03.01.06 zum 08.01.06 aus privaten Gründen schriftlich gekündigt.
Der Hauptmieter kündigt gleichzeitig dem Vermieter und dem Untermieter mit einer Frist von 3 Monaten (letzterem unter Angabe der Kündigung des Hauptmietverhältnisses als Grund).
Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend. Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig. ... Laut meinem vertrag benötige ich für untervermietung Zustimmung von Hauptmieterin.
Die Situation: Wir sind ein schweizer StartUp. Vor kurzem eine "Entity" in DE (Berlin) angemeldet. Das Office, wo wir vor wenigen Wochen drin waren und was als Adresse eingetragen ist, musste nun aufgegeben werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fragen beziehen sich auf folgenden Sachverhalt: Ich habe ein möbliertes Zimmer (mit Küchen und Badnutzung) untervermietet. Die Miete erhalte ich von der Arbeitsagentur, da er ALG2 bezieht. Nun habe ich ihm das Zimmer im September 2012 fristgerecht zum 31.12.2012 gekündigt.
Die Kündigung des Mietvertrages ist noch nicht erfolgt, der Vermieter weiß noch nichts davon. ... Wie soll ich die Kündigung des Mietvertrages formulieren ?
Außerdem habe ich mich nochmal auf mein Schreiben und der Kündigung vom 28.07.08 berufen Am 28.08.08 meldet sich der Vermieter „ der Erhalt eines Schlüssels bestätigen wir Ihnen.
Unsere Auftragslage (Forschungsprojekte) ist seit längerer Zeit so schlecht, dass wir die mit den angemieteten Räumen verbundenen Unkosten trotz Untervermietung von derzeit zwei Zimmern spätestens ab Mitte nächsten Jahres mit den Einnahmen nicht mehr decken können. Die Untervermietung gelingt allerdings nur sehr schwer.
Ich bewohne seit 2002 ein Endreihenhaus in einer 2er WG. Seit ca. 4 Jahren habe ich einen Freund welcher so gut wie immer hier übernachtet und auch von hier aus zur Arbeit fährt. Wir verbringen eigentlich den ganzen Tag zusammen bei mir.
Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. ... Bei unbefugter Untervermietung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen (fristlose Kündigung). 4. ... Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. 2.
Hallo, ich möchte eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt anmieten, da ich aus beruflichen Gründen mehrere Tage vor Ort sein muss. Ich habe ein passendes Objekt gefunden, allerdings nur mit 3 Jahresvertrag. Da ich in der Probezeit bin, möchte ich das Risiko gering halten.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe seit dem 01.12.2011 ein Untermietverhältnis. Der Hauptmieter nutzt ein Zimmer am Wochenende, ich habe 1 1/2 Zimmer, Küche und Bad werden gemeinschaftlich genutzt. Nun löst er die Wohnung zum 31.10.2012 auf.
Sehr geehrte Damen und Herren , ich wurde 1954 in Klosterheide geboren und seit 18 Jahren bin ich nach einem schweren Verkehrsunfall mit anschließendem Komma sowie zeitweiser Entmündigung zu 100% schwerbehindert. Durch die Folgen des Unfalls habe ich fast alles verloren bis auf eine Hotelanlage ( Hotel&Gasthof Klosterheide) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin .Bis 2007 war diese Hotelanlage noch an meine von mir geschiedene Frau vermietet und danach an zwei Pächter die aber der Meinung waren das man mit einem alten kranken Mann machen kann was man will ohne zu bezahlen. Im Jahr 2014 war das Hotel leer und ich suchte vergeblich einen Pächter oder geeignetes Personal .Zu dieser Zeit sah ich eine Chance das Haus für die Unterbringung von Flüchtlingen dem Landkreis OPR an zu bieten .Dieses Ansinnen wurde vom Landkreis mit den verschiedensten Begründungen abgelehnt .