Zuschuß von Beerdigungskosten.Erbausschlagung?
vom 23.1.2012
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Habe beim Soz.Tempelhof-Schöneberg einen Zuschuß für Beerdigungskosten meines Sohnes beantragt.Mein Sohn war nicht verheiratet und hat keine Kinder. Das Erbe habe ich, sowie der Vater und die Geschwister,beim Amtsgericht,weil Schulden vorhanden waren, ausgeschlagen.Weil ich schon ein Beerdigungsinstitut beauftragt habe,sagte man mir, ich müsse die Erbausschlagung belegen,was ich auch habe.Nun teilte man mir mit das auch noch die,noch lebenden Großeltern(Beide Großmütter leben noch) das Erbe ebenfalls ausschlagen müssen.Außerdem, weil ja die Großväter verstorben sind,müssen nun auch noch meine Geschwister und die Geschwister vom Vater (also die Onkel und Tanten Mütter/Väterlicher-Seite)und deren Abkömmlinge das Erbe ebenfalls ausschlagen.Bis wie weit muß das Erbe ausgeschlagen werden?Es geht hier um 750,00 € Zuschuß für die Beerdigungskosten.Ich,die Mutter des Verstorbenen bin auch nur Harz 4 Emfpängerin.