Schließung von Filialen, Weiterbeschäftigung in Schichtarb. od außerhal des Bu-Landes
vom 16.7.2009
120 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Ein Angestellter einer Airline (57J) seit 25 dort in einer Filiale beschäftigt (3Jahre im Schichtdienst am Schalter,22 Jahre in normaler Arbeitszeit im Backoffice) sieht sich folgender Situation gegenüber: Die Airline schließt sämtliche Backoffice-filialen und konzentriert die Arbeit in Frankfurt, eine Flugstunde von der Filiale entfernt. Dem Arbeitnehmer werden folgende Alternativen eröffnet: 1. Wiedereintritt in den Schichtdienst am Flughafen am Wohnort. 2.Aufnahme ähnlicher "Backoffice-tätigkeit" in Frankfurt.