>> Jetzt schreibt mir der Anwalt von der Anteilseignerin: „Ich habe die RV Bank aufgefordert die Grundschuld an die Erbgemeinschaft abzutreten. ... Frage: > Zur Zeit als die Mutter noch lebte, waren wir eine Erbgemeinschaft, lt Grundbuch…es wurde leider nichts im Nachhinein geändert, aber ich und meine Schwester, waren die letzte 2 Jahre zur ½ Teilhaber..also keine Erbgemeinschaft mehr, oder doch. > Muss ich jetzt die komplette Summe: 171.700 + 30.677,51€ = 202.377,51€ letztendlich bezahlen. ... Dies war mir nicht so bewusst…,dh. ich hätte mehr geboten, als angenommen…, gibt es noch eine Möglichkeit für mich, außer zu bezahlen. > Sollich der RV Bank bitten den die Abtrettung der die Grundschuld an die Erbgemeinschaft nicht vorzunehmen. > Muss ich an das Finanzamt eine Grunderwerbsteuer entrichten, da es ja ein Erwerb aus einer Erbengemeinschaft war [§3 Grunderwerbg.] entfällt diese doch.