Rückruf aus unbezahlten Urlaub bei Auslandsaufenthalt etc.
vom 4.8.2013
25 €
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beantwortet von
Ich bin damit einverstanden, daß der unbezahlte Urlaub nur in beiderseitigem Einvernehmen, nicht aber durch Arbeitsunfähigkeit oder andere Umstände aufgehoben werden kann und eine eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs über dessen vereinbartes Ende hinaus nicht zulässig ist. ... Muss der Arbeitgeber aus dringenden betr. ... Muss ich telefonisch erreichbar sein , damit Arbeitgeber mich aus Urlaub zurückrufen kann.