Ich habe einen Ehevertrag, der den Zugewinn ausschließt (Kompensationsregelung vorhanden), Altersvorsorge wird geteilt und der nacheheliche Unterhalt ist gegenseitig ausgeschlossen - dies könnte sicher noch ein Diskussionspunkt werden. ... Ich gehe davon aus, dass der Zugewinnausschluß nicht gekippt wird, trotzdem möchte ich eine Frage hierzu stellen: Falls es also tatsächlich dazu kommt, dass der gesamte Ehevertrag als unwirksam erklärt wird, wird ein Gutachten erstellte, beide Parteien streiten dann erstmal, aber am Ende gibt es einen Praxiswert. ... Teilt man sich dann eben die Summe, die nach Abzug von Steuern und Verbindlichkeiten übrigbleibt, oder hat meine Frau dann im Extremfall Anspruch auf die Hälfte eines fiktiven Praxiswertes und ich bekomme in der Realität 0€.