eines von zwei Kindern (erben) als Geschäftsführer einsetzten
vom 23.11.2017
50 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Hallo, ich habe einige Firmen und würde gerne bei einer dieser Firmen eines meiner Kinder als Geschäftsführer einsetzten. Beide Kinder sind erbberechtigt, muss ich das Kind das nicht als Geschäftsführer eingesetzt wurde auszahlen oder anderweitig vergüten? Übertrage ich dem Kind das als Geschäftsführer eingesetzt wird dadurch schon ein Teil seiner Erbes und bin damit Erbschaftssteuer pflichtig?