zweiter Nachtrag zu befristetem Vertrag rechtens?
vom 25.9.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Jetzt im September 2009 erhielt ich einen Nachtrag zum Vertrag von 2007 und Nachtrag zum Nachtrag von 2008 mit diesem Befristungsgrund: "Die Befristung des Arbeitsverhätnisses begründet sich in Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit einer Mitarbeiterin". ... Habe ich überhaupt die Möglichkeit einen Festvertrag zu bekommen, wenn ich immer Verträge mit sachlichem Befristungsgrund bekomme? ... Der Vertrag von 2007 ging über 12 Monate, von 2008 ebenso, der Vertrag den ich jetzt bekommen habe soll 13 Monate dauern.