gegenständliche Teilauseinandersetzung
vom 5.5.2009
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Anzumerken ist, dass das Erbrecht als einer der wenigen Bereiche im Bürgerlichen Gesetzbuch nach meinen Erkenntnissen seit Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 so gut nicht verändert wurde. ... Voraussetzung ist, dass die Erben die Entscheidung gemeinschaftlich und nicht gegen den Willen eines Miterben treffen. ... Hat dabei ein Erbe mehr erhalten, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so fällt dieser überschüssige Betrag wieder in den Nachlaß.