Grunderwerbtsteuer bei nachträglich vereinbarten Sonderwünschen
vom 10.10.2017
89 €
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Fragen hierzu: 1) Hätte die GmbH die Sonderwünsche B nicht ohne die "aufgeschlagene" Umsatzsteuer dem Käufer in Rechnung stellen müssen (hat die GmbH die Steuer somit als "Gewinn" einbehalten, da sie vorsteuerabzugsberechtigt ist?) 2) Meines Wissens ist die Ausweisung der Sonderwünsche ohne Steuer seitens der GmbH rechtens & korrekt - allerdings zahlt der Käufer dann in diesem konkreten Fall nicht etwa "indirekt" die Umsatzsteuer als Aufpreis, da der die Brutto Preise der ursprünglichen Angebote bezahlt?