Während der Dauer dieses Vertrags ist es dem Arbeitnehmer ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma nicht gestattet, in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Firma in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. ... Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist ein wichtiger Grund, der ohne vorhergegangene Abmahnung zur fristlosen Kündigung führt. ... Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Arbeitnehmer der Firma eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrags zu zahlen, der der in den letzten sechs Monaten vor Beendigung des Vertrags durchschnittlich bezogenen monatlichen Bruttovergütung entspricht, höchstens jedoch in Höhe der Vergütung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.