Wohnrecht ohne Vertrag
1984 wurde mir das Haus meiner Eltern beim Notar überschrieben. In diesem Übereignungsvertrag wurde zusätzlich folgendes vereinbart: „An der Erdgeschosswohnung erhalten die Eltern ein Wohnrecht, das auf Wunsch der Eltern nach Fertigstellung des Anbaus im Grundbuch dinglich gesichert werden soll.“ 1985 habe ich mit meiner Frau an dem Haus angebaut und den Altbau erheblich umgebaut, nach Fertigstellung des An- und Umbaus wollte ich wie vereinbart das Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen, da aber nur ein im Grundbuch erstrangiges Wohnrecht Sinn macht und die Hypothekenbanken einer Zurückstufung im Rang nicht zugestimmt haben, wurde dieses Wohnrecht im gegenseitigen Einverständnis nicht eingetragen und auch nicht weiter juristisch beschrieben. Mein Vater ist vor 19 Jahren verstorben, meine Mutter ist wegen eines Schlaganfalls seit Februar 2009 im Pflegeheim.