Arbeitsvertrag -kann ich fristlos kündigen?
vom 2.8.2012
55 €
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In Absatz 6 meines "Personalfragebogens" steht: "Sämtliche gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag und solche die mit dem Arbeitsvertrag in Zusammenhang stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer 3-monatigen Ausschlussfrist nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftl. geltend gemacht worden sind." ... Und wenn ja, bedeutet dies, dass ich nicht in der Lage bin Ansprüche einzufordern, welche mehr als 3 Monate zurückliegen? ... Ich habe bis jetzt noch nicht gekündigt, es gelten jedoch laut Vertrag die gesetzlichen Fristen und ich habe meinen ersten Arbeitstag im neuen Unternehmen bereits am 15.