Ich hatte für den heutigen tag eine Einladung in obengennannte Firma bzw zu den Maßnahmeträger mit der Aufforderung dort um 8.00Uhr vorstellig zu werden.In diesen Schreiben handelte es sich darum ,ich Zittiere: Tätigkeit: Hilfsarbeiter/in ohne nähere Tätigkeitsangabe Titel des Stellenangebotes: AGH Entgelt f.Langzeitarbeitslose ALG II Empfänger Ausübungsort Eisenach,Thüringen (sowie diverse Standorte) Arbeitszeit: 35,0Std/ Woche,Teilzeit-flexibel Eintrittstermin: 01.07.2008 Befristet bis 31.03.2009 Arbeitgeberkontakt.: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Geforderte Anlagen: Bitte Bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit: Lebenslauf,Zeugnisskopien,Lohnsteuerkarte 2008,Rentenversicherungsausweis und eine mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Nun zu meinen Fragen: Frage 1 Ist es rechtens jemanden ohne vorherigen Gesprächstermin zu einer Arbeitsaufnahme zu twingen? Es wurde weder seitens der zuständigen Arge noch des plötzlich neuen Arbeitgebers mit mir über diese AGH auch nur ein gespräch geführt.