In meinem Arbeitsvertrag, der am 01.01.2003 begonnen hat, steht im Paragraphen für die Kündigung, wie meine Kündigungsfrist ist. ... Also nicht bei einer Kündigung meinerseits nur vier Wochen, sondern dass wir die selben Kündigungsfristen haben. Im Gesetz steht folgendes: § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, Nun würde ich gerne wissen, ob nun das Gesetzt gem.