Nr. 2 zu 1 1/11 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gebäude und Freifläche (Adresse von dem Garagengrundstück) in Abteilung II 2 zu 1die Aufhebung der Gemeinschaft ist gem. § 1010 BGB ausgeschlossen Im Kaufvertrag vom Bauträger steht: „Der Käufer bevollmächtigt die Firma xxxxxxx unter formeller Befreiung von den einschränkenden Vorschriften des § 181 BGB, die formelle Verteilung der Nutzungsrechte betreffend die Garagen und Kfz-Abstellplätze verbindlich vorzunehmen.... ... M.E. war es dagegen ein Versäumnis der neuen Miteigentümer, beim Erwerb einer alten gebrauchten Immobilie beim Verkäufer nicht kritisch nachzufragen, ob ein Reparaturstau besteht und ob Rücklagen gebildet wurden und dementsprechend einen Preisnachlaß durchzusetzen. ... Wenn eine solche Kostenverteilung per Mehrheitsbeschluss durchsetzbar wäre, wäre das m.E. absurd oder sogar sittenwidrig, denn das würde ja darauf hinauslaufen, dass bei weiteren Reparaturen immer noch mehr Kosten auf die Alt-Miteigentümer abgewälzt werden, weil aufgrund weiterer Verkäufe im Laufe der Zeit die Neu-Miteigentümer immer weiter in der Mehrzahl sind.