Übergabe/Abnahmeprotokoll/Kaution/nachträgliche Mängel
vom 18.4.2005
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Die angefallenen Kosten sind vom Mieter zu tragen. Trägt der Vermieter nach Vereinbarung die Kosten der Beseitigung, sind ihm alle entstandenen Kosten zu ersetzen. ... 4.Ist der Vermieter nicht verpflichtet, für die erbrachten Leistungen anhand von Rechnungen aufzuschlüssel, wie die sich die einbahltene Kaution aufrechnet?