Frage zu fristloser hilfsweise ordentlicher Wohnungskündigung nach Kautionsverzug
vom 27.11.2023
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Kill / Merzig
Wir sind ein junges Paar (M27/W26) und sind am 25.09.2023 in eine neue Wohnung umgezogen, nachdem wir eine längere Suche hinter uns hatten. ... Die erste Rate haben wir bereits am 15.09.2023 beglichen, und meine Partnerin hat einen Dauerauftrag für die folgenden Raten eingerichtet.