Frage zu 9. der WEG-Gemeinschaftsordnung: Inwieweit müssen wir bei Anbauten an unser Süd-Reihenendhaus (projektierter, genehmigter Neubau) auf dem uns zugeteilten Grundstück die anderen Eigentümer fragen? ... Teileigentümer zur alleinigen und ausschließlichen Nutzung (Sondernutzung) zugewiesen ist, hat er auch das Sondernutzungsrecht an allen auf dieser Fläche befindlichen Gebäulichkeiten mit allen darin befindlichen Räumen, Anlagen und Einrichtungen, soweit diese nicht ohnehin in seinem Sondereigentum stehen, insbesondere aller Gebäudeteile, die sein Raumeigentum umgrenzen, wie der Mauern, des Daches, des Dachgeschosses, der Fenster, der Türen und dergleichen. ... Soweit Grundstücksflächen und Gebäudeteile dem Recht der alleinigen und ausschließlichen Nutzung durch einen Sondereigentümer unterliegen, steht disem auch das alleinige und ausschließliche Verwaltungsrecht zu.