Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sofern es zwei Abnahmestellen mit Zählern gibt, kann jeder seinen eigenen Verbrauch nachvollziehen und entsprechend kann dieser dann auch abgerechnet werden.
Sofern es nur einen Zähler gibt, würde sich aus der gemeinsamen Nutzung auch eine hälftige Kostentragung ergeben. Da diese aber nicht verbrauchsgerecht ist, sollten Sie sich mit dem Nachbarn austauschen, bei einer Nichteinigung dann aber auch sagen, dass Sie kein Gas mehr bestellen bzw. zwei Entnahmepunkte wünschen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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