Mietvertrag Grundstück: Kostenlose Nutzung gegen Pflege
vom 16.7.2013
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Folgende Bedingungen sollen erfüllt sein: - eine Bebauung darf nicht stattfinden - das Gras soll gemäht und die Hecken geschnitten werden, - Bäume und Sträucher sollen nicht gepflanzt werden dürfen, - die Bäume müssen regelmäßig so zurück geschnitten werden, daß keine Äste ins Nachbargrundstück überhängen - etwaige Aufbauten, Spielgeräte oder Gartenhaus etc. müssen bei Kündigung auf Kosten des Mieters oder durch ihn selbst entfernt werden. - Bei freizeitlicher Nutzung dürfen Nachbarn durch Lärm nicht gestört werden - Eine Untervermietung ist nicht erlaubt 1.