gbr verpachtet an gmbh gewerbebetrieb und anlagevermögen. die zwei gbr gesellschafter sind auch die zwei gmbh gesellschafter, jeweils zu 50% anteil, beide nur zusammen vertretungsberechtigt. ein gesellschafter stirbt. es erben direkt laut gbr-gesellschaftsvertrag drei söhne und werden die neuen gesellschafter der gbr und der gmbh neben dem altgesellschafter, der auch geschäftsführer der gmbh ist. nun stellt die gmbh die pachtzahlung an die gbr ein, da die "momentane geschäftslage der gmbh die zahlung der pacht leider nicht zuläßt". einer der drei erbengesellschafter, der nun 35% der anteile der gbr hält, möchte sich dies nicht gefallen lassen und will den pachtvertrag nun kündigen. kann er dies ohne die anderen, da der andere 50% gesellschafter verständlicherweise dagegen ist, weil er ja auch geschäftsführender gesellschafter der gmbh ist? zum vertrag: "der vertrag ist auf unbestimmte zeit geschlossen. ohne einhaltung einer frist kann das vertragsverhältnis aus wichtigem grund von beiden vertragsteilen gekündigt werden. als wichtiger grund gilt insbesondere eine so wesentliche verschlechterung der wirtschaftlichen verhältnisse der pächterin, daß ihr die zahlung der pacht in der vorgesehenen höhe nicht mehr zugemutet werden kann." wie ist der lösungsweg, daß der 30% gesellschafter der gbr den vertrag zum kippen bringt? es verstößt gegen die interessen der gbr, wenn keine pacht mehr eingeht. dem gmbh-gesellschafter/geschäftsführer ist dies natürlich recht, da "seine" gmbh pacht spart. was muß getan werden, um aus dem vertrag zu kommen?