Sondereigentum bauliche Veränderung (Pergola mit Seitenverglasung)
vom 17.6.2017
70 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Auf meiner Terrasse war bis vor einem Jahr eine Pergola errichtet. ... Die Pergola befindet sich auf unserem Sondereigentum (der Terrasse), jedoch ist eine Wand, an welcher die alte Pergola anmontiert errichtet war und die neue Pergola errichtet wird, eine Außenwand und (ich vermute) somit Gemeinschaftseigentum. ... Hinweis: Alle Wohnungen haben eine solche Pergola seit 1976, jedoch ist in der Teilungserklärung nur von einer "Terrasse" im Sondereigentum geschrieben.