Gütliche Einigung anfechtbar ?
vom 18.6.2005
25 €
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Sehr geehrte Rechtsanwälte, unsere Schwester hatte die Mutter gepflegt und erhielt dafür Bankvollmacht. ... Die Schwester hat sich ohne erkennbaren Auftrag der Mutter eigenhändig (Nachweis liegt vor) per Dauerauftrag ein ausgewiesenes Gehalt über 40x 1600 DM für "Aufopferung volle Pflege 24 Stunden" auf ihr Privatkonto genehmigt, obwohl diese anfangs über deren RA erklärte, außer einer für uns nachvollziehbaren pflegebedingten Schenkung der Mutter über 36.000 DM nichts weiter erhalten zu haben. ... Daraus würde sich nach § 667 die Herausgabe aller nicht nachweisbar Kosten begründen lassen.