Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Das Prozeß- und Kostenrisiko beläuft sich auf EUR 4.090,- für die erste Instanz. Soweit die beratende Bank in der Vergangenheit Vergleiche abgeschlossen hat, spricht einiges dafür, dass der Anspruch jedenfalls Aussicht auf Erfolg hat. Auch wenn Sie sich mit der Bank auf einen außergerichtlichen Vergleich über 50 % einigen würden, verbliebe nach Abzug der Kosten noch ein Erstattungsbetrag von EUR 3.100,-.
2. Die Intention der Bank ist es natürlich so wenig wie möglich zahlen zu müssen. Daher versucht sie es den Anlegern so schwer als möglich zu machen und macht keine pauschale Verjährungsverzichtserklärung oder eine pauschale Vergleichszusage.
3. Aus Ihren Angaben sollten Sie daher eine Anspruchsdurchsetzung gegen die beratende Bank anstreben. Gerne können Sie auch uns beauftragen. Wenn Sie sich unsicher sind, besteht auch die Möglichkeit im Rahmen einer Erstberatung die Erfolgsaussichten einzuschätzen.
4. Gegenüber dem Insolvenzverwalter sollten Sie eine Zahlung vornehmen, da die vertragliche Regelung hier eindeutig ist. Im Gegenzug sollten Sie aber diesen Betrag, auch wenn er nachrangig ist, zur Insolvenztabelle anmelden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen