(angebliche) Zahlungsunfähigkeit
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
-ein Mahnbescheid wurde ihm im Februar 2001 zugestellt -die Klageeinreichung gegen ihn erfolgte Ende Juli 2001 -der Vermieter verkaufte die Immobilie im Mai 2001 an Dritte für ca. 130.000€ (ein Nachweis hierüber habe ich bzw. liegt mir vor) -das Urteil meiner Klage erging im Juni 2003. ... Es geht schließlich um VERMÖGEN... in den letzten 2 bis 4 Jahren... 7.)Der Schuldner HAT im Mai 2001 eine Immobilie für 130.000 € an Dritte veräußert (ein entsprechender Beweis liegt mir vor).