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5.851 Ergebnisse für kündigung fristlos

Kündigungsfrist Mietverhältnis - Gilt hier ein 3 monatige Frist
vom 2.1.2013 35 € Historischer Preis
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Folgender Wortlaut findet sich im Vertrag: §4 Mietdauer und Kündigung (1) Das Mietverhältnis wird für bestimmte Zeit geschlossen. Es beginnt am 01.08.203, Es verlängert sich jedoch jeweils um ein Jahr, wenn es nicht gemäß den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt wurde (2) Die Kündigungsfrist beträgt: 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind,Die Kündigung muß schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Empfang der Kündigung an. (3) Die fristlose Kündigung durch den Mieter richtet sich nach den gestzlichen Vorschriften. (4) Die fristlose Kündigung des Eigentümers richtet sich nach Nr. 8 AVB, die ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen Ich möchte in 2013 kündigen.
Mietvertrag- Hauptmieter/ Untermieter
vom 7.10.2014 30 € Historischer Preis
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Nun sind wir wegen diesen "Betrug" fristlos gekündigt worden und zusätzlich möchte der Vermieter die 25% Rabatt zurückbezahlt bekommt , von der zeit wo ich mich umgemeldet habe bis jetzt, obwohl mein Bruder als Auszubildende auch anspruch auf 25% Rabatt hat.
Verdachtskündigung / Aufhebungsvertrag
vom 26.2.2013 65 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da ich eine Kündigung nicht vorhergesehen hatte, im Vorfeld gab es keine Abmahnung oder ähnliches, war ich von der Situation vollkommen überrumpelt wurden und habe den Aufhebungsvertrag unterschrieben. ... Ist die sofortige Kündigung, auf Grund Vertrauensverlust rechtens, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist? ... Eine Dringlichkeit zur sofortigen Kündigung, lag aus meiner Sicht nicht vor. 2.
Mobbing im Mehrfamilienhaus
vom 30.3.2013 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir sind dann auch zur Polizei,habe das ganze zu Protokoll nehmen lassen,ich hatte das Gefühl seinerseits,das da noch was kommt.Ich bekam darauf die fristlose Kündigung weil ich Ihn "Idiot und Blödmann genannt haben soll.Ich war geschockt. Darauf habe ich eine Anzeige wegen Verleumdung gestellt.Ich habe Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt,persönlich durch Brief und auch durch einen Anwalt.
Ist der Aufsichtsrat Arbeitgeber?
vom 27.1.2013 80 € Historischer Preis
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Ich muss mich als AN gerichtlich gegen einer Kündigung wehren. ... Der Arbeitgeber begründet allerdings die Kündigung mit einer Drohung gegenüber dem Arbeitgeber.
Zu hohe Heizkosten / Mietrecht
vom 22.1.2010 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir sind Mitte 2007 hier eingezogen und hatten einen monatlichen Abschlag für Strom und Gas von 150€.Ende des Jahres haben wir eine Abrechnung bekommen wo wir 162€ Gut geschrieben bekommen haben und auf 116€ runtergestuft worden sind.Wir haben trotzdem weiterhin 150€ bezahlt.Ende 2008 haben wir eine Abrechnung bekommen und mussten 306€ nach bezahlen und wurden auf 162€ hoch gestuft,was auch noch ok war.Dann haben wir zum April 2009 den Anbieter gewechselt und haben von unserem alten Anbietern eine Endabrechnung bekommen und mussten 1029,29€ nach bezahlen,das war für uns der Hammer vorm Kopf.Wir haben es bezahlt und gut war.Bei unseren neuen Anbieter wurden wir auf 86€ monatlich gestuft.Jetzt haben wir eine Abrechnung im September erhalten,die über die Sommermonate ( 4Monate) berechnet wurde und mussten ca. 800€ nach bezahlen und wurden für 2 Personen und 75qm auf 320€ monatlich gestuft und das ist nur Gas.Strom kommt nochmal ca 100€ dazu.Da hat es uns gereicht und wir sind zur Vermieterin gegangen ob sie die Wohnung nicht mal vernünftig isolieren könnte aber nein will sie nicht.Jetzt haben wir auch noch ein Asia Restaurant unter unserer Wohnung seit 2 Monaten und das stinkt total in jeden Raum ,bis auf das Wohnzimmer und die sind auch sehr laut ( Stühle rum rücken usw).Vor einem Jahr war da mal ein Dönerladen drin aber der Geruch war nicht so schlimm wie der vom Asia Restaurant.Jetzt haben wir uns eine andere Wohnung gesucht und ziehen zum 01.02.2010 um und haben die Wohnung wo wir jetzt drin wohnen am 13.01.2010 schriftlich gekündigt zum 30.04.2010,unsere Vermieterin gibt uns die Kündigung aber nicht unterschrieben zurück.haben jetzt insgesamt 4 Kündigungen hin geschrieben. ... Muss meine Vermieterin die Kündigung unterschreiben und mir wieder geben???
Handelsvertreter; Ausgleich nach Insolvenz und Verkauf der vertretenen Firma
vom 22.10.2014 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Allerdings hat er mir die Provisionen nur für die Aufträge bezahlt, die bis zu dem Tag meiner Kündigung VERRECHNET waren und nicht für die, die nachweislich und unbestritten bereits schriftlich beauftragt waren und eindeutig meiner Vermittlung zuzuordnen sind, s. §87 HGB. 1. Frage: Gilt die Provisionsfortzahlung nach fristloser Kündigung gemäß §89b (3)2. ... Bei der Anmeldung zur Insolvenztabelle (formal korrekt und insofern unbestritten) wurden seitens des Insolvenzverwalters nur die nicht gezahlten Provisionen der oben genannten 7 Monate, nicht aber die nicht gezahlten Provisionen nach meiner Kündigung und der ebenfalls angemeldete Ausgleichsanspruch anerkannt. 2.