Folgender Wortlaut findet sich im Vertrag: §4 Mietdauer und Kündigung (1) Das Mietverhältnis wird für bestimmte Zeit geschlossen. Es beginnt am 01.08.203, Es verlängert sich jedoch jeweils um ein Jahr, wenn es nicht gemäß den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt wurde (2) Die Kündigungsfrist beträgt: 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind,Die Kündigung muß schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Empfang der Kündigung an. (3) Die fristlose Kündigung durch den Mieter richtet sich nach den gestzlichen Vorschriften. (4) Die fristlose Kündigung des Eigentümers richtet sich nach Nr. 8 AVB, die ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen Ich möchte in 2013 kündigen.