BGB §181 Verbot Selbstkontrahierung
vom 28.7.2017
50 €
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beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Meine Frau und andere Mitarbeiter arbeiten angestellt für meine Einzelunternehmertätigkeit. Einen Teil der Zeit arbeiten sie aber auch für die Aktiengesellschaft, ca. 3-4 Stunden pro Tag.