Garage auf zwei Grundstücken, ein Grundstück verkauft, Rückbau nötig
vom 14.10.2023
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Der Überbau wurde im notariellen Kaufvertrag erwähnt und dort wurde auch festgehalten, dass im Falle eines Rückbaus der Käufer keinen Schadenersatz von mir, dem Verkäufer, fordern kann. ... Da der Käufer den Garagenteil miterworben hat, dies notariell festgehalten wurde, keine Baulast eingetragen wurde, ist er meines Erachtens verpflichtet seinen Teil abzureissen.