Lehrgang fristgerecht gekündigt - muss ich die kompletten Gebühren bezahlen
vom 23.11.2023
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch das *** gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, die anhaltende oder schwerwiegende Störung des Lehrgangs durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, Verstöße gegen die Hausordnung, missbräuchliche Nutzung von Computern und Internet, Zahlungsverzug von mehr als einem Monat oder wieder- holter Zahlungsverzug trotz schriftlicher Mahnung. ... Im Falle einer Änderung der Lehrgangskosten ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag unter Berücksichtigung einer Frist von 4 Wochen schriftlich zu kündigen. ... Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen dass *** zur Kündigung des Vertrages.