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2.875 Ergebnisse für vertrag befristet

AGB Haftung
vom 22.7.2024 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Hallo, ich benötigte für meinen Ebay Kleinanzeigen Account passende AGBs. Hierfür habe ich den Konfigurator von der IT Rechts Kanzlei München genutzt. Allerdings musste ich hier kleinere Änderungen vornehmen, diese lassen sich nicht im Konfigurator umsetzen.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2.
Ich habe fristlos gekündigt
vom 2.6.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrter Anwalt Seit dem 22 10. 2007 bin ich bei einer international fahrenden Spedition mit einem befristeten Arbeitsvertrag zum 21.04.2008.Beschäftigt.Nach Vertragsende erwartete ich wie mir bei Einstellung zugesagt wurde einen unbefristeten Arbeitsvertrag.Mir wurde ein neuer befristeter Vertrag zugesandt den ich nicht eingegangen bin weil die Konditionen zu schlecht waren,und die Zusagen die beim Einstellungsgespräch gemacht worden sind nicht eingehalten wurden.
Ticketweiterverkauf und allgemeiner gewerblicher Ticketweiterverkauf bei eBay
vom 11.8.2010 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Deshalb teilen wir Ihnen mit, dass wir von dem Vertrag zurücktreten und die von Ihnen gebuchten Tickets gemäß unserer AGB storniert worden sind. Des Weiteren erhalten Sie eine befristete Ticketsperre. ... Ausweislich der AGB unserer Mandantin, die wir als Anlage beifügen, sowie ausweislich der Aufdrucke auf den Tickets besteht eine Berechtigung für Besuche von Spielen nur, wenn der Besucher einen Veranstaltungsvertrag mit unserer Mandantin abgeschlossen hat oder in einen solchen Vertrag wirksam eingetreten ist.
ETW mit Mieter ersteigert -> was tun?
vom 23.2.2008 100 € Historischer Preis
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Nachdem wir die Wohnung ersteigert haben, habe ich u.a. in diesem Forum nach Möglichkeiten gefragt, ob es möglich ist, einen neuen befristeten Mietvertrag zu schließen, und diesen ggf. immer wieder zu verlängern, damit wir nicht lange prozessieren müssen, wenn wir die Wohnung selbst nutzen möchten. ... Der Vertrag endet also am 31.05.2008.
PKV durch Vater Zahnarzt/Zahlungsmoral
vom 5.2.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag! Ich benötige dringend einen Lösungsweg! Vorweg: anders, als die folgende Aussage Ihrer in diesem Forum tätigen Kollegin: "Nachdem Sie mitteilen, dass Ihre geschiedene Ehefrau gesetzlich krankenversichert war, bestand nach der Scheidung die Möglichkeit Ihre Kinder dort im Rahmen der sogenannten Familienhilfe beitragsfrei mitversichern zu lassen!"
BAG-Urteil vom 7.12.2005, 5 AZR 535/04
vom 22.7.2007 40 € Historischer Preis
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Text=7%20AZR%20486/04" target="_blank" class="djo_link" title="BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04: Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit">7 AZR 486/04</a> - <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NZA%202006,%2040" target="_blank" class="djo_link" title="BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04: Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit">NZA 2006, 40</a>, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 b bb (1) der Gründe) . ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 305 BGB: Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag">§§ 305</a> - <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/310.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 310 BGB: Anwendungsbereich">310 BGB</a> Rn. 54; Reichold RdA 2002, 321, 330 f
Beschuldigung gegen Afrikaner von sexueller Belästigung zweier
vom 6.7.2011 40 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, heute Morgen erhielt ich (Afrikaner mit deutscher Staatsbürgerschaft) einen Anruf des Niederlassungsleiters, der mich informierte, dass "wir" am Nachmittag mit mir zu reden wünschen. Auf mein Nachfragen, sagte er, ''wir'' seien er und der Vorstandsvorsitzende. Zum Grund des Gesprächs deutete er nichts an.
Wasserschaden in der Wohnung des Vermieters - wann muss ich die Wohnung räumen?
vom 1.7.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo liebe Anwälte! Am Sonntag ist bei meinem Vermieter nebenan ein Rohr geplatzt, da ich die Anliegerwohnung direkt nebenan gemietet habe, lief das Wasser auch in meine Wohnung bzw. kam durch den Boden hoch. Dieses Wasser lief auch unter die Küchenzeile, die der Vermieter in meiner Wohnung installiert hat und mitvermietet hat.
Lohnzahlung Termin
vom 20.3.2005 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, bis wann ist der Lohn zu zahlen, wenn im Arbeitsvertrag nichts vermerkt ist? Wie lautet das entsprechende Gesetz, Paragraph, etc. Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort.