hallo ich habe überall gelesen das grober undank NUR bei schweren verfehlungen vorliegt.zb: trachten nach dem leben des schenkers,körperliche gewalt usw. wie kann es dann sein das ein gericht jemanden als grob undankbar verurteilt,weil folgender sachverhalt vorlag. 1.der schenker(alleinstehende person) hat eine wohnung für sich (90 qm), und ein appartment das er nicht selbst nutzt. deshalb vermietet er es an eine familie, die die räumlichkeiten als gäste- und pc zimmer nutzt.(die mieter des appartments wurden vorher mit einer anderen sache beschenkt) nach ca.3 jähriger vermietzeit an den beschenkten kommt es zu unstimmigkeiten zwischem schenker und beschenktem. der schenker kündigt dem beschenktem das appartment OHNE grund und OHNE gültige fristen einzuhalten durch einen brief seines anwalts.innerhalb von 8 tagen solle das appartment geräumt werden. als der mieter und beschenkte auf die aufforderung nicht reagiert, reicht der schenker und vermieter eine klage beim gericht auf groben undank ein, da der mieter das appartment nicht geräumt hat und fordert seine schenkung zurück. das gericht sieht trotz NICHTWIRKSAMER kündigung den mieter als grob undankbar an (weil er die mietsache nicht geräumt hat)und verpflichtet ihn somit das geschenk wieder rauszugeben. obwohl die definition grober undank überhaupt nicht zutrifft, da weder nach dem leben des schenkers getrachtet wurde,noch eine körperliche gewalt oder dergleichen vorlag. das urteil fällte ein oberlandesgericht.unser anwalt will sich nicht seinen arbeitsklima beim betreffenden Gericht versauen und sagt deshalb er kann in dieser sache nichts für uns tun. kann ich(bzw.ein anwalt für mich, der keine angst hat) vorm bundesgerichtshof auf aufhebung des urteils klagen da der paragraph grober undank überhaupt nicht gegeben ist oder bin ich der entscheidung des gerichts machtlos ausgesetzt?