Mietrecht WEG Kellerabteil
vom 30.6.2020
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich habe nun Miteigentümerin B aufgefordert mir für die Nutzung des 21 m2 großen Kellerabteils, welches sonst leer steht, eine Nutzungsentschädigung von 50 Euro monatlich zu zahlen. ... Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich mich nicht im Recht sehe ihr die Nutzung für ihre Therme zu untersagen, allerdings eine Entschädigung für die Nutzung des gesamten Raumes haben möchte.