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Büro gemietet Kleinunternehmer MWST JA oder NEIN

| 27. Juni 2011 10:44 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael J. Zuern

Sehr geehrte Anwält(e)(inen),

darf ein Vermieter ein Büro das er zur gewerblichen Nutzung an einen klein Unternehmer der selbst KEINE MWST ausweist vermietet, MWST verlangen?

z.B. 200 Euro kalt Miete + 19 % MWST = 238 Euro darf er die 19% = 38 Euro verlangen?

wie gesagt Vermietung zur gewerblichen Nutzung an einen Klein Unternehmer der selbst keine MWST ausweist.

falls die Antwort Nein ist und er die 38 Euro pro Monat zu Unrecht erhalten hat, wo sind diese 38 Euro pro Monat dann zurück zu fordern vom Finanzamt oder vom Vermieter?

Danke im Voraus

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Grundsätzlich kann der Vermieter die Mehrwertsteuer verlangen. Dies ist bereits daraus ersichtlich, dass jeder gewerbliche Verkäufer die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen muss, egal ob der Käufer Privatmann, Kleinunternehmer oder Gewerbetreibender ist.

Aber allein entscheidend ist bei Ihnen der Mietvertrag. Es kann also nicht sein, dass 200 Euro Miete vereinbart sind und dann 238 Euro berechnet werden.

Letztlich ist für den Mietvertrag eine Brutto-Lösung incl. Mehrwertsteuer getroffen worden und nur ausnahmsweise dann eine Netto-Lösung, wenn dies gesondert vereinbart wurde.


Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen zu lassen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.

Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 27. Juni 2011 | 11:11

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Vielen dank, Ihre Antwort genügt Mir vollkommen, muss also den Mietvertrag checken steht da lediglich die 200 Euro sind diese inklusive der MWST und er darf die 38 Euro dann nicht zusätzlich verlangen. nochmals Danke

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