Widerspruch zwischen gelieferten Gerät + Rechnung
vom 13.12.2009
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Auf der Rechnung stand das neuerwertige Gerät B. ... Es handelt sich um einen Fehler auf der Rechnung, der durch eine neu ausgestellte Rechnung behoben wurde. ... Ich erhielt eine neue Rechnung, bei dem Modell B storniert wurde und Modell A berechnet wurde.