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Rechnung bezahlen oder nicht????

2. März 2011 00:26 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bei einer Druckerei Briefbögen bestellt und diese auch erhalten. Danach habe ich mir noch Flyer ausgedacht. Die Druckerei hatte mir Entwürfe geschickt mit denen ich überhaupt nicht einvestanden war. Daraufhin habe ich meine Korrekturwünsche durchgegeben. Nach 2 Tagen bekamm ich erneut ein Korrekturabzug mit diversen Fehleren. Das reichte mir und ich habe dem Geschäftsführer gesagt, dass ich an dem Flyer nicht mehr interssiert bin. Daraufhin schickte er mir eine Rechnung für über 500,- Euro für den Layot Entwurf.
Ich recherchiere jetzt seine webseite aber nirgendswo finde ich die AGBs. Wer kann mir sagen, ob ich jetzt diese Rechnung bezahlen muss?
Mit freundlichen Grüßen Vogelneu

2. März 2011 | 07:23

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

nach Ihrer Schilderung werden Sie nicht zahlen müssen.

Das Werk hätte nach § 633 BGB mängelfrei sein müssen, damit ein Werklohn zu zahlen wäre.

Dieses war auch nach dem zweiten Versuch nicht der Fall.

Aufgrund dieser fehlgeschlagenen Nacherfüllung konnten Sie vom Vertrag zurücktreten.

Da eine Abnahme nicht vorgelegen hat, ist die Vergütung auch nicht fällig gewesen.

Daher sollten Sie die Forderung zurückweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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