Muss man wenn man anfängt freiwillige Leistungen der Eheleute untereinander aufzurechnen nicht alles
vom 22.7.2011
48 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Das kann nicht zulässig sein, die Ansprüche hätte er damlas anmelden müssen. ... Nun meine Frage was steht im rechtlich zu? ... Oder ist freiwillige Arbeit oder finanielle Leistungen nicht anrechnenbar?