Handwerkerrecht, 128% Abweichung vom Kostenvoranschlag für Kanaluntersuchnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Daraufhin teilte die Firma mit, dass zur Erstellung eines verbindlichen Angebotes ein Entwässerungsplan für das Haus eingereicht werden muss, aus dem Lage und Länge der zu untersuchenden Leitung hervorgeht. Ich stellte der Firma den Entwässerungsplan zur Verfügung sowie einen bemaßten Grundrissplan des Kellergeschosses, da der Entwässerungsplan keine Maßangaben erhält. ... Ich habe die Rechnung nach deren Erhalt nur in Höhe des Angebotspreises zzgl. 20 %, also mit 415,13 Euro beglichen.