Zwangsversteigerung, Zwangsräumung, Schuldnerschutzklage aus Sicht des Ersteigerers
vom 5.8.2014
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
- ich werde mit meinem Zuschlag, sprich Titel den zuständigen Gerichtsvollzieher kontaktieren und meinen Titel einreichen mit Antrag auf Zwangsräumung. - Ich zahle den Vorschuss für die Kosten der Zwangsräumung - der Gerichtsvollzieher setzt den Räumungstermin fest. UND JETZT: - reichen die Eigentümer z.B. ... Kann man abschätzen, wie lange ein solches Verfahren dauern könnte, sofern es tatsächlich bis in solch hohe Instanzen geht und welche Kosten könnten aufkommen?