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Wasserschaden am Gemeinschaftseigentum (Estrich) in einer Eigentumswohnung

| 19. März 2023 22:11 |
Preis: 48,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


00:17

Guten Abend,

es handelt sich um einen unverschuldeten Wasserschaden im Bad. Es geht um die Trocknung der Dämmschicht (Gemeinschaftseigentum).
Der Versicherungsnehmer ist die Hausverwaltung der WEG.
Darf der Eigentümer (Versicherter) selbst eine Sanierungsfirma auswählen, wenn er mit der vorgeschlagenen Firma der Gebäudeversicherung nicht einverstanden ist? Muss die Versicherung auch hierfür dann die Kosten übernehmen, wenn sie nicht höher sind als die der vorgeschlagenen Firma?
Könnte der Eigentümer alternativ auch auf die Versicherungsleistung ganz verzichten und die Kosten selbst tragen?

Vielen Dank im Voraus.

19. März 2023 | 22:49

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei einem Wasserschaden, für den eine Versicherung den Schaden zu zahlen hat, muss der Versicherte grundsätzlich nicht ein vom Versicherer ausgewähltes Unternehmen beauftragen. Er ist berechtigt, die Schadensbeseitigung einem Unternehmen seiner Wahl überlassen, wenn der Versicherungsvertrag nicht eine gegenteilige Regelung enthält.
Wichtig ist jedoch, dass die Arbeiten nach dem geltenden fachlichen Standard ausgeführt werden (OLG Schleswig 19.07.2011 6 U 70/10). Der Eigentümer kann daher selbst eine Sanierungsfirma beauftragen und Kostenübernahme vom Versicherer verlangen.

Es ist ferner auch zulässig, dass der Versicherte die Kosten für die Schadensbeseitigung selbst trägt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 19. März 2023 | 23:39

Sehr geehrter Herr Dr. Ahmadi,

muss die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft, die ja Versicherungsnehmer ist, die Wahl der Firma auch akzeptieren.
Muss sie auch akzeptieren, dass man die Sanierung selbst bezahlen möchte?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. März 2023 | 00:17

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Die eigene Bezahlung der Sanierung muss von der Hausverwaltung akzeptiert werden, solange dies keine Nachteile für die anderen Eigentümer hat.

Die Wahl der Sanierungsfirma muss die Hausverwaltung auch akzeptieren, insbesondere wenn auch Sondereigentum betroffen ist.

Falls nur Gemeinschaftseigentum betroffen ist, obliegt die Schadensregulierung zwar der Hausverwaltung. Jedoch müsste diese eine von den Wohnungseigentümern bevorzugte Firma akzeptieren, insbesondere wenn es konkrete Gründe gibt, die für die Beautragung dieser Firma sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 20. März 2023 | 13:22

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