Probezeitverlängerung bei Verlängerung des Befristeten Arbeitsverh.
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ein Arbeitnehmer hatte einen befristeten Arbeits-vertrag vom 01.04.2011 bis 30.09.2011 mit einem halben Jahr Probezeit.