Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben das Recht zur Kündigung, wenn das Studio die vertraglich versprochenen Leistungen nicht oder nur mangelhaft erfüllt. Wenn also die Sauna zur Leistung dazu gehört und nicht nur ein „Goodie" war, dann haben Sie mit Fristsetzung (wichtig auch Androhung der Folgen) Recht - allerdings ist die Frist, auch wenn das aus Ihrer Sicht einfach ist, zu nicht zu kurz zu bemessen a etwa 10-14 Tage.
Wird keine Abhilfe geschaffen, können Sie kündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Danke, Sauna als "Goodie" schließe ich aus, da diese als Option im Vertrag explizit ausgewählt/vereinbart wurde.
Frist somit 14 Tage, z.B. ab 01.09 14 Tage = 14.09 und entsprechend ist die angedrohte Konsequenz eine außerordentlich Kündigung zu sofort mit Ablauf der Frist (ergo muss ich anschl. nicht mehr machen - entweder die alten Zeiten werden innerhalb der Frist wiederhergestellt oder meine Sonderkündigung ist am 14.09 wirksam)?
Sie müssen nach der Androhung der Handlung nochmal explizit schriftlich kündigen.