Kündigung Parkplatz nur schriftlich?
vom 23.2.2008
20 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Wohnung zur Miete und einen schriftlichen Vertrag in dem steht, dass ich drei Monate vor dem Auszug schriftlich kündigen muss. Im Nachhinein habe ich bei meinem Vermieter noch einen Parkplatz hinzugemietet für € 50,- im Monat, ohne dass was Schriftliches aufgesetzt wurde. ... Als nun am ersten Februar das Geld wieder eingezogen wurde, habe ich mich beschwert, dass ich doch gekündigt hätte und mein Vermieter hat mir gesagt, dass meine Kündigung unwirksam sei da Sie nicht schriftlich war, wie in dem Mietvertrag der Wohnung geschrieben.