Beim Abschluss eines qualifizierten Zeitmietvertrages (wegen Eigennutzung), der bis zum 30.06.2007 vereinbart ist, wurde folgender Zusatz unter weitere Vereinbarungen aufgenommen: Die Parteien haben ein befristetes Mietverhältnis geschlossen. Dem Mieter wird die Möglichkeit eingeräumt, den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zu beenden. Es wird vereinbart, dass die Parteien das Mietverhältnis einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag beenden, sobald der Mieter den Vermieter über seinen Beendigungswillen informiert hat.